Richtiges Verhalten bei Polizeikontrollen - Gegen Polizeigewalt und Rassismus

Die meisten Polizeibeamten verüben Ihren Beruf freundlich und gesetzeskonform. Doch leider befinden sich auch unter ihnen Ausnahmen.

Wie bei jeder Menschengruppe gibt es Polizei einige Personen die rassistisch, gewaltbereit, provozierend und über ihrer Kompetenz hinaus vorgehen. So hört man nicht selten von Polizeigewalt, ob in den Medien oder vom Freundeskreis.

Die Dunkelziffer liegt jedoch viel höher, denn die meisten Bürger kennen sich nicht mit allen Rechten und Pflichten bei Polizeikontrollen oder -einsätzen aus, wissen entweder nicht, dass Sie das ein oder andere nicht mitmachen müssen oder können sich nicht wehren. Viele Anzeigen und Anklagen gegen Polizeimaßnahmen werden fallen gelassen oder verlaufen nicht positiv für das Opfer. Dies liegt meistens daran, dass die Polizei sich mit dem Gesetz besser auskennt, weiß wie Sie vorgehen kann und vor allem - weil die Opfer Fehler machen.

Die Informationen auf dieser Seite sollen Ihnen dabei helfen, die Rechte und Pflichten bei einer Polizeikontrolle kennenzulernen, Fehler Ihrerseits auf ein Minimum zu reduzieren und Sie anschließend auf eine Anzeige oder Anklage vorzubereiten.

Dies ist keine Rechtsbelehrung. Alle Punkte sind noch einmal nachzuprüfen. Kann nicht als Quelle verwendet werden. Keine Haftung für falsche Aussagen.

Vor der Polizeikontrolle

Sie lesen gerade diesen Hilfestellung für Polizeikontrollen - ein erster Schritt, um sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Eine erfahrene Person hat im Falle einer Polizeikontrolle bessere Chancen ohne Probleme wegzukommen oder sich nach einer rechtswidrigen Kontrolle zu wehren.

Informiert sein

Lesen Sie sich im Internet über Ihre Rechte und Pflichten ein. Am Besten wählen Sie offizielle Quellen. Befragen Sie Ihren Anwalt und machen Sie sich Notizen. Besuchen Sie Seminare oder Vorlesungen, falls dieses Thema Sie häufiger betrifft.

Rechtsschutzversicherung abschließen

Die in Deutschland wichtigste Versicherung ist die Rechtsschutzversicherung. Auch Polizisten besitzen eine Rechtsschutzversicherung oder werden vom Staatsanwalt vertreten. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher für die Bereiche Privat und Verkehr sehr wichtig, denn im Fall einer rechtswidrigen Polizeimaßnahme kann die Verteidigung ohne Rechtsschutz mehr kosten als dass, was man bei einer erfolgreichen Klage zurückbekommt.

Sich einen Anwalt suchen

Suchen Sie sich jetzt schon einen Anwalt. Die Suche allein und die erste Kontaktaufnahme, mit der Frage für was sich der Anwalt spezialisiert hat kostet nichts. Notieren Sie sich die Kontaktdaten und bewahren Sie es in Ihrem Portmonnaie auf. Schlecht ist es, wenn Sie in einer Polizeikontrolle sind oder eine Polizeimaßnahme vorüber ist und Sie erst einen geeigneten Anwalt suchen müssen. Schon während der Polizeikontrolle kann Sie der Anwalt zum richtigen Verhalten beraten oder die Kommunikation zu den Polizeibeamten für Sie übernehmen.

Nichts unerlaubtes tun / keine illegalen Gegenstände mit sich führen

Eine Polizeikontrolle kann immer vorkommen, ob beim Auto fahren oder beim Spazieren gehen. Stellen Sie sich beim rausgehen oder beim Einsteigen in ein Fahrzeug immer die Frage: Was passiert, wenn das die Polizei sieht? Bleiben Sie daher angeschnallt, überschreiten Sie nicht das Tempolimit und telefonieren Sie nicht am Steuer - einige Punkte, die die Wahrscheinlichkeit einer Polizeikontrolle minimieren. Durch ein aufgetuntes Auto oder das Aufhalten in einer Gruppe auffälliger junger Erwachsener, fallen Sie der Polizei schnell auf. Provozieren Sie keine Kontrolle. Besser ist es, wenn man nicht kontrolliert wird.


Während der Polizeikontrolle

Wird man für eine Polizeikontrolle aufgehalten, ist man erst einmal einer höheren Gewalt unterlegen. Der Polizeibeamte ist auch nur ein Mensch und reagiert wie man selbst unterschiedlich auf die verschiedenen Situationen. Bewahren Sie Ruhe, bleiben Sie freundlich und provozieren Sie nicht die ausgebildeten Polizeibeamten. Lernen Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und setzen Sie Ihr Wissen gezielt ein.

Bleibe freundlich und kooperiere

Fühlen sich Polizeibeamte provoziert, sind Sie eher geneigt mehr Maßnahmen durchzuführen oder genauer hinzuschauen/hinzuhören. Durch eine unfreundliches und unkooperatives Verhalten handelt man sich schnell eine Strafe wegen Beleidigung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein. Es kann auch sein, dass eine Situation eskaliert. Rechtswidriges Verhalten der Polizei kann durch dieses Verhalten begründet werden und eine Anzeige gegen den/die Polizeibeamte(n) geht leer aus, da man sich durch ein unkooperatives Verhalten angreifbar gemacht hat. Bleibe freundlich und kooperiere. Dadurch erspart man sich bestenfalls viel Ärger und man hat bei einer Anzeige bessere Chancen.

Widerspreche allen Maßnahmen, wehre dich aber nicht!

"Machen Sie bitte Ihren Kofferraum auf" oder "Zeigen Sie mir bitte den Inhalt Ihres Rucksacks" - Maßnahmen, die ohne begründeten Verdacht nicht aufgefordert oder durchgeführt werden dürfen. Im Anschluss hat man keine Möglichkeit diese rechtswidrige Maßnahme anzuzeigen. Auch ein Anwalt hat hier keine Chance, wenn Sie mit dem Öffnen des Kofferraums oder durch ein "Ja, OK" zugestimmt haben. Widersprechen Sie mündlich allen Maßnahmen, wehren Sie sich aber nicht gegen ein offensichtlich rechtswidriges Verhalten, denn das Wehren macht Sie verdächtig und angreifbar. Lassen Sie es über sich ergehen und kontaktieren Sie Ihren Anwalt. Vergessen Sie nicht, den Vorfall zu dokumentieren, inklusive Datum und Uhrzeit, die durchgeführte Maßnahme und den Namen oder Dienstnummern der Polizeibeamten.

Duldungspflicht, aber keine Mitwirkungspflicht

Die Polizei ist in ihrem Beruf gut ausgebildet und erfahren. Sie haben jedoch während einer Kontrolle grundsätzlich nicht die Pflicht bei allen Maßnahmen mitzuwirken. Ein Alkohol- oder Drogentest oder die Überprüfung der mittransportierter Taschen darf auch freundlich verweigert werden. Sollte der Polizeibeamte dennoch ihr Fahrzeug untersuchen, müssen Sie dies dulden. Wehren Sie sich nicht. Kontaktieren Sie stattdessen Ihren Anwalt und dokumentieren Sie das Vorgehen der Polizei. Widersprechen Sie der Maßnahme und bleiben Sie freundlich.

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Das Recht zu Schweigen

Sie sind nicht verpflichtet Informationen preis zugeben. Genaugenommen wird Ihnen jeder Anwalt zu Beginn raten nicht mit der Polizei zu sprechen, außer die verpflichtenden Angaben über Ihre Person den Beamten mitzuteilen. Je mehr Sie von sich preis geben, umso mehr machen Sie sich angreifbar. Die Polizei ist darin geschult Ihnen sowohl freundlich, als auch bestimmt Informationen zu entlocken. Durch die von Ihnen gemachten Angaben kann die Polizei schnell einen begründen Verdacht beweisen und jegliche Maßnahmen gegen Sie einleiten. "Wissen Sie warum wir Sie angehalten haben?", "Wie viel Alkohol haben Sie getrunken?", "Von wo kommen Sie denn her?" - Wenn Sie die Antwort dieser Fragen kennen und dies nicht vom Vorteil für Sie ausgeht, verweigern Sie die Aussage, anstatt zu lügen - oder noch schlimmer: es zuzugeben. In den seltensten Fällen lässt Sie der Polizeibeamte weiterfahren, wenn Sie sagen, Sie kommen von der Disco. Auch werden Sie die selbe Strafe erhalten, selbst wenn Sie denGeschwindigkeitsverstoß zugeben.

Die sichersten Antworten bei solchen Befragungen wären ein "nein", "weiß ich nicht" oder "Tut mir leid, aber das möchte ich Ihnen nicht sagen".

Die Frage nach dem Dienstausweis

Ein Zivilpolizist hat sich Ihnen ebenfalls auszuweisen, damit Sie sicher sein können, dass Sie auch von der Polizei kontrolliert werden. Dies ist bundesweit geregelt.

Was jedoch von den Bundesländern selbst entschieden wird, ist ob ein Polizeibeamter in Polizeiuniform seinen/ihren Dienstausweis vorzeigen muss. Informieren Sie sich für Ihr Bundesland, wie dies geregelt ist und wie der Dienstausweis aussieht. Im Zweifel können Sie auch den Polizeibeamten darum bitten, da Sie oft in den Medien gehört haben, dass sich Bürger als Polizeibeamte ausgegeben haben sollen.

Notieren Sie sich den Vor- und Nachnamen des Beamten, wenn möglich auch die Dienstnummer. Das Abfotografieren des Dienstausweises ist verboten.

Polizeikontrolle filmen - illegal?

Grundsätzlich ist das Filmen einer Polizeimaßnahme nicht verboten. Leider wird über dieses Thema häufig gestritten, denn bei einer Aufnahme können viele Rechte verletzt werden. Polizisten stehen jedoch im öffentlichem Dienst und das Recht auf das eigene Bild ist beschränkt. Lediglich die Tonaufnahme kann bereits beim Aufnehmen problematisch werden, denn die Aussagen der Polizeibeamten sind nicht der Öffentlichkeit bestimmt und der Beamte kann nicht sicher sein, dass Sie die Aufnahmen nicht doch veröffentlichen.

Informieren Sie sich bei Ihrem Anwalt, ob und wie Sie eine Polizeikontrolle aufnehmen können. Teilen Sie dem Polizeibeamten freundlich mit, dass Sie den Einsatz zum eigenen Schutz aufnehmen möchten, Sie die Aufnahme nicht veröffentlichen werden und Sie nach dem Einsatz, sofern alles positiv verläuft, die Aufnahme löschen werden.

Beruft sich der Polizeibeamte auf das Recht des eigenen Bildes, belehren Sie den Beamten, dass er im öffentlichen Dienst steht und die Aufnahme nicht veröffentlicht wird. Ist von einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes die Rede, filmen Sie den Einsatz ohne Ton.

Verweigert der Polizist dennoch eine Aufnahme, stimmen Sie dem höflich zu, um den Beamten nicht zu provozieren. Teilen Sie dem Beamten mit, dass Sie keine Aufnahme anfertigen werden, sich jedoch bei Ihrem Anwalt über die aktuelle Gesetzeslage informieren möchten. Bestenfalls kann der Anwalt den Beamten über seine Rechte und Pflichten belehren und der Polizeibeamte verliert das Interesse Ihre Hilflosigkeit auszunutzen.

In den meisten Fällen werden Sie auf freundliche Beamte treffen, die auch an eine schnelle Kontrolle ohne Eskalation interessiert sind. Um die Situation nicht anzuspannen, ist von einer Aufnahme abzuraten.

Alternativ verwenden Sie ihr altes Smartphone als "Notfallhandy" für solche Aufnahmen, welches Sie immer im Handschuhfach mitführen.

Im schlimmsten Fall riskieren Sie die Sicherstellung Ihres Smartphones.

Notwehr

 

Eine Notwehr sollte der letzte Ausweg aus einer ernsten Situation sein. Oft wird eine zu frühes Wehren vor Gericht als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geahndet. Kommt es zu brutaler Polizeigewalt, dürfen und müssen Sie sich wehren, wenn Sie Angst um Ihr Leben haben. Schreien Sie, wenn Sie keine Luft bekommen, Sie zu starke Schmerzen haben oder Angst haben, dass Ihnen etwas brechen könnte. Versuchen Sie mit allen Mitteln sich auf dem Boden anders zu positionieren. Zurückschlagen kommt nicht gut vor Gericht und ist meist nicht effektiv gegen mehrere ausgebildete Polizeibeamte.

Kurz und knapp - Rechte und Pflichten bei einer Verkehrskontrolle

Pflichten

  • Anhalten nach Aufforderung (§ 36 Abs. 5 StVO) - Motor aus, sitzen bleiben!
  • Personalien angeben (Personalausweis muss nicht vorliegen)
  • Führerschein (§ 4 Abs. 2 FeV) und Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 11 Abs. 5 FZV) vorzeigen
  • Warndreieck (§ 31 b StVZO), Warnweste, Verbandskasten (§ 31 b StVZO) vorzeigen
  • Aussteigen nach Aufforderung
  • Überprüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung ermöglichen (§ 36 Abs. 5 StVO)
  • Duldungspflicht

Rechte

  • Schweigerecht
  • Durchsuchung (KFZ, Person, Tasche, Handy) nur bei begründetem Verdacht oder Gefahrenabwehr
  • Widerspruchsrecht
  • Keine Pflicht auf Alkohol- oder Drogentest ► bei begründetem Verdacht wird ein Bluttest angefordert
  • Bei Zivilbeamten: Dienstausweis erfragen
  • Kontaktaufnahme zum Anwalt

Kurz und knapp - Rechte und Pflichten bei einer Personenkontrolle

Pflichten

  • An Personenkontrolle teilnehmen
  • Personalien und Identität angeben (Personalausweis muss nicht vorliegen)
  • Duldungspflicht

Rechte

  • Schweigerecht
  • Durchsuchung (Person, Tasche, Handy) nur bei begründetem Verdacht oder Gefahrenabwehr
  • Widerspruchsrecht
  • Keine Pflicht auf Alkohol- oder Drogentest ► bei begründetem Verdacht wird ein Bluttest angefordert
  • Bei Zivilbeamten: Dienstausweis erfragen
  • Kontaktaufnahme zum Anwalt

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen und bei aktiver Verhinderung oder Erschwerung der Diensthandlung unter Umständen ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zur Folge haben (§ 113 StGB).

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Nach der Polizeikontrolle

Die Polizeikontrolle ist vorbei und es wurden rechtswidrige Maßnahmen durchgeführt?

Die nächsten Schritte sind entscheidend, um sich erfolgreich wehren zu können.

Dokumentieren Sie alle Vorfälle, Maßnahmen und Dialoge ausgehen von Ihnen und der Polizei. Später können Sie sich schlechter erinnern und es treten schneller Fehler auf. Ob mit Stift und Papier, eine Notiz auf dem Handy oder notfalls ein Gespräch mit dem Anwalt, denn auch die Polizei erstellt einen Bericht. Je mehr Informationen Sie sammeln, desto besser können Sie rechtswidrige Maßnahmen beweisen und desto schneller die Beamten überführen. Bleiben Sie bei der Wahrheit. Welche Punkte später verschwiegen werden können, verrät Ihnen der Anwalt.

Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihren Anwalt. Ihr Anwalt kann hierdurch schnellstmöglich den Fall aufnehmen, die für einen Prozess benötigten Informationen erfragen oder selbst einen Bericht verfassen.

Ist Ihr Anwalt nicht zu erreichen, senden Sie ihm eine E-Mail mit den Notizen über die Polizeikontrolle.

Begeben Sie sich im Falle einer Gewalttat ins Krankenhaus, bestmöglich vom Krankenwagen oder per Taxi. Lassen Sie einen ärztlichen Bericht vom Krankenhaus erstellen. Ein medizinischer Bericht hat eine hohe Beweiskraft vor Gericht. Auch wenn Sie sich unkooperativ verhalten haben und Sie dennoch eine Strafe erhalten, kann Ihr Anwalt eine Klage gegen unangebrachter Gewalt erwirken. Bestenfalls wird die Anklage gegen Sie fallen gelassen, wenn die Beweiserhebung der Polizei rechtswidrig war.

Zeigen Sie die Polizeibeamten an oder reichen Sie eine Klage ein. Bis das Verfahren vorüber ist, werden die Polizeibeamten nicht befördert. Verläuft die Anzeige oder die Klage zu Ihren Gunsten, haben die Polizeibeamten zumindest mit einer Konsequenz zu rechnen. Egal wie die Rechtssprechung ausgeht, die Polizisten sind alarmiert, dass Sie, bzw. die Bürger sich wehren. Im schlimmsten Falls fühlt sich ein Beamter provoziert, begeht schlimmere Straftaten und wird dann vom öffentlichen Dienst abgezogen.

Bei einer Rechtssprechung zu Ihren Gunsten, überlegen Sie sich den Vorfall öffentlich zu machen. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob es möglich wäre den Vorfalls zu veröffentlichen. Kontaktieren Sie die Median, Zeitungen und treten Sie in sozialen Medien auf.

Aber vorsichtig! Durch jegliche Aussagen können Sie sich erneut angreifbar machen. Achten Sie auf Ihre Ausdrucksweise, beleidigen Sie nicht und bleiben Sie bei der Wahrheit. Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen könnte Ihnen ein Strafverfahren einbringen. Wenn Sie alles richtig machen, werden Ihre und andere Fälle die Situation in Deutschland nachhaltig verbessern.


Wie Sie vielleicht merken, wurde diese Hilfestellung nicht von einem Anwalt verfasst. Ganz sicher fehlen hier einige Punkte oder das ein oder andere ist nicht ganz richtig.

Helfen Sie anderen, indem Sie diese Seite vervollständigen und senden Sie mir über das Kontakt-Formular 🔗 Ihre Vorschläge und Informationen zu.

 

Beachten Sie jedoch, dass dies keine Rechtsbelehrung darstellen soll - diese bekommen Sie nur vom Anwalt. Alle Punkte sollten noch einmal nachgeprüft werden. Diese Seite und die Informationen darin können nicht als Quelle verwendet werden. Ich übernehme keinerlei Haftung für falsche Informationen oder Formulierungen, Rechtschreibfehler oder den daraus entstehenden Konsequenzen. Informieren Sie sich selbst.